Kanzlei Schmeling & Tretter
Kontakt und Terminvereinbarung
Kanzlei Schmeling & Tretter
Ledererzeile 2
83512 Wasserburg a. Inn
Telefon 08071 8084
Fax +49 8071 7999
kanzlei@rechtsanwalt-wasserburg.de
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Modern und unkompliziert: Online-Scheidung
Onlinescheidung
Als moderne Kanzlei bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Angelegenheit und insbesondere die Scheidung "online" zu regeln. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Familienrecht.
Beide Rechtsanwälte der Kanzlei Schmeling & Tretter sind Fachanwälte für Familienrecht und damit schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig.
Wir helfen Ihnen bei sämtlichen rechtlichen Problemen oder Fragestellungen ganz egal, ob es sich um eine Beratung im Vorfeld der Hochzeit oder um eine konkrete Trennungssituation handelt.
Gerade auch vor einer Ehe können eine Vielzahl von Fragen auftauchen, bei welchen eine Rechtsberatung notwendig oder sinnvoll ist. So helfen wir insbesondere gerne bei der Vorbereitung oder Ausgestaltung eines Ehevertrages, in welchem Sie Bereiche wie Unterhalt, eheliches Güterrecht oder auch erbrechtliche Regelungen treffen können. Durch einen Ehevertrag können viele Streitigkeiten „im Fall der Fälle“ vermieden werden.
Natürlich stehen wir Ihnen aber auch jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, wenn es Streitigkeiten in den Bereichen Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorge-und Umgangsrecht oder auch über die Ehewohnung und den Hausrat gibt.
Rufen Sie uns einfach an, schildern uns Ihr Problem oder vereinbaren einen Termin und kommen in die Kanzlei nach Wasserburg.
Wir möchten Ihnen Ihre Trennung und Scheidung so einfach wie möglich machen. Deshalb bieten wir auch die Möglichkeiten einer so genannten „Onlinescheidung“.
Dies eignet sich besonders gut, wenn sich die Ehegatten über die wesentlichen Punkte der Trennung bereits selbst geeinigt haben, oder wenn hierüber kein Streit entstanden ist. Das Scheidungsverfahren geht dann meist besonders schnell.
Rufen Sie uns kurz an oder schreiben uns eine kurze Mail und wir besprechen welche Unterlagen wir benötigen. Diese können Sie selbstverständlich auch eingescannt in die Kanzlei schicken. So vermeiden Sie unnötigen Aufwand und beschleunigen das Verfahren.
Nur für die eigentliche Scheidung selbst müssen Sie sodann einmal vor Gericht erscheinen.
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